Aufgrund der hohen Inflation muss der für zwei Jahre abgeschlossene Kollektivvertrag für Handelsangestellte aufgeschnürt werden. Die Sozialpartner hatten im Vorjahr vereinbart, dass bei einer Inflationsrate von 3 oder mehr Prozent im Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 die KV-Erhöhung für 2026 neu verhandelt werden muss. Mit den heute veröffentlichten vorläufigen September-Inflationsdaten liegt die rollierende Inflation der letzten zwölf Monate bei 3,0 Prozent.