Noch liegt kein Urteil vor, doch bereits die Zweifel des Verfassungsgerichtshofs an der Gesetzmäßigkeit der Windkraft-Volksbefragung müssen Konsequenzen haben. Wie auch immer das Höchstgericht entscheidet, eine Lehre sollte bereits gezogen werden: Wird der Souverän befragt, hat dies neutral (und damit aussagekräftig) zu geschehen.