Vor enormen Schäden für den Wirtschaftsstandort durch eine „Zwangsbremse“ bei der Einspeisung von Strom aus Windkraftanlagen warnen nun die Windkraftbetreiber. Stein des Anstoßes ist die sogenannte Spitzenkappung, also die zeitweise oder dauerhafte Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen. Eine solche Leistungsreduktion sieht die Bundesregierung im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das sich derzeit in Begutachtung befindet, vor, um Netzausbaukosten zu sparen.