Das steht im Gesetz zur Strommarkt-Reform
Die Regierung schickt das Elektrizitätswirtschaftsgesetz in Begutachtung. Es soll die Versorgung sichern, Kosten senken und die Energiewende beschleunigen. Zudem ist die Einführung von Netzentgelten für eingespeisten PV-Strom vorgesehen. Heftige Kritik kommt von den Erneuerbaren-Verbänden.

Die Bundesregierung hat am Freitag das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in eine vierwöchige Begutachtungsphase geschickt. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sprach von der „größten Strommarkt-Reform der letzten 20 Jahre“ mit dem Ziel, die Stromkosten zu senken, die Versorgungssicherheit zu stärken und die Energiewende zu beschleunigen. Doch gerade seitens der Erneuerbaren-Verbände schlägt dem ElWG reichlich Kritik entgegen.
Das ElWG ersetzt das Elektrizitätswirtschafts-Ordnungsgesetz (ElWOG) und ist überfällig, es droht ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission. Für das Gesetz ist im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit vonnöten, die Regierungsparteien brauchen entweder die Stimmen von FPÖ oder Grünen. „Wir werden mit beiden Oppositionsparteien sprechen. Unser Ziel ist ein nationaler Schulterschluss“, sagte der Minister. Beide Parteien signalisierten Gesprächsbereitschaft.
Niedrig-Strompreis-Garantie
Energieversorger sollen verpflichtet werden, Preissenkungen im Großhandel innerhalb von sechs Monaten an ihre Endkunden weiterzugeben. Hattmannsdorfer spricht von einer „Strompreis-runter-Garantie“. Die Regulierungsbehörde E-Control soll die Möglichkeit erhalten, die Preisüberwachung effektiver durchzuführen, um die Entwicklung der Großhandels- und der Endkundenpreise zu beobachten. Energieversorgungsunternehmen mit mehr als 25.000 Zählpunkten müssen künftig auch dynamische Tarife anbieten. Jene, die mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sollen auch niedrige Strompreise als Ziel in ihren Satzungen festschreiben.
Flexible Netzentgelte
Mit der Einführung flexibler Netztarife soll der Anreiz geschaffen werden, sich netzdienlich zu verhalten – und damit Geld zu sparen. Nämlich dann, wenn man Strom zu günstigen Zeiten verbraucht Möglich werde dies durch zeit- und lastvariable Netzentgelte sowie dynamische Stromverträge. Haushalte sollen außerdem Strom im kleinen Rahmen – etwa innerhalb der Nachbarschaft – sogar kostenlos weitergeben dürfen, auch das soll Netzkosten sparen.
Netzentgelt für das Einspeisen von Strom
Für das Einspeisen von Strom ins Netz soll künftig ein Netzentgelt fällig werden. Außerdem wird es auch eine „Spitzenkappung“ bei der Stromeinspeisung geben: Bei drohender Netzüberlastung dürfen künftig nur noch bis zu 60 Prozent der Leistung eingespeist werden – allerdings soll es sich dabei um höchstens ein paar Minuten am Tag handeln, wie der Minister betonte. „Wenn wir großzügig rechnen, geht es um drei Prozent dessen, was über das ganze Jahr gerechnet nur vom Überschuss ins Netz eingespeist wird.“
Ein Sozialtarif um 6 Cent/kWh
Das Gesetz sieht die Einführung eines bundesweit einheitlichen Sozialtarifs von 6 Cent netto pro Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 2900 Kilowattstunden vor. Davon soll rund eine Viertelmillion Haushalte in Österreich profitieren, etwa Mindestpensionisten, Pflegebedürftige und Mindestsicherungsbezieher, so SPÖ-Staatssekretärin Michaela Schmidt. Die Kosten sollen die Energieversorger gemeinschaftlich übernehmen.
Streckung der Abschreibungsdauern
Kosten für Nettoinvestitionen können zukünftig auch auf die tatsächliche Nutzungsdauer angepasst werden. Das soll die Netzkosten, die an Nutzer weitergegeben werden, dämpfen.
Reaktionen
Kritik am Gesetzesentwurf kommt von der IG Windkraft: Das ElWG in vorliegender Form werde aus Sicht der IG Windkraft „nachhaltigen Schaden am weiteren Umbau der heimischen Energieversorgung anrichten“. Die „Spitzenkappung“ ist ein Instrument, mit dem Netzbetreiber die maximale Einspeiseleistung von Erzeugern zeitweise oder dauerhaft begrenzen können – meist zu Zeiten besonders hoher Einspeisung. Entwickelt wurde diese Maßnahme für Mittagsspitzen bei PV-Anlagen auf Haushaltsebene im Niederspannungsnetz. Aus fachlich nicht nachvollziehbaren und EU-rechtlich bedenklichen Gründen soll die Spitzenkappung im neuen ElWG auch auf die Windkraft angewendet werden. Und da vor allem im Winter.
Eine „Stromimportstrategie“ durch die Einführung von weiteren Netzentgelten für die saubere Stromerzeugung – auch rückwirkend – sieht der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ): „Damit wird eine jetzt schon bestehende internationale Schlechterstellung noch verschärft. Bereits jetzt sind Österreichs Erneuerbare im europäischen Spitzenfeld, was Zahlungen an Netzgebühren betrifft. Künftig soll auf diese Gebühren noch eins draufgesetzt werden. Damit erreicht Österreich den traurigen Platz 1. Das ist eine Stromimportstrategie.“, erklärt EEÖ-Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig. Sie warnt: Diese Maßnahme drohe, die positiven Elemente der Gesetzesnovelle zu überlagern.
Steigende Strompreise drohten, warnt die heimische PV-Branche. Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Photovoltaic Austria (PV Austria) fürchtet, dass rund 500.000 Betreiber privater und gewerblicher PV-Anlagen zur Kasse gebeten werden sollen. „Anstatt die neuen Möglichkeiten des ElWG wirken zu lassen, wird jetzt schon mit der Kostenkeule zugeschlagen.“ Auch die vagen Aussagen zur sogenannten „Spitzenkappung“ blieben für die Branche vorerst unbewertbar – die bisherigen Aussagen dazu zu undurchsichtig, zu wenig konkret.
Positiv sieht das gewerkschaftsnahe Momentum-Institut den Sozialtarif für Haushalte, dieser ermögliche Menschen mit niedrigem Einkommen vergünstigten Strom bis zu einem Durchschnittsverbrauch. Auch dass die Bundesregierung die Erzeuger künftig auch an den Netzkosten beteiligen will. Die Netzentgelte sind im vergangenen Jahr schon um bis zu 32 Prozent gestiegen. In den nächsten Jahren werden sie weiter steigen. „Die Erzeuger an den Netzkosten zu beteiligen, sollte die Regierung durch die Reform unbedingt umsetzen. Kleine Photovoltaik-Betreiber auf Haushaltsebene kann die Politik davon ausnehmen, für ihren individuellen Beitrag zur Energiewende sollten sie nicht bestraft werden. Dass die großen Konzerne bei den Stromnetzen angemessen mitzahlen, ist aber zentral“, sagt Oliver Picek, Chefökonom am Momentum Institut. Kritisch sieht er, dass keine Reform der Merit-Order angedacht ist und die Klagemöglichkeit der Konsumenten gegen unlautere Preisänderungen wegfallen soll.
AK-Präsidentin Renate Anderl lobt das geplante Gesetz: „Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz legt wichtige Spielregeln für die Energiewende fest. Viele Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Die AK-Expertinnen werden in der Begutachtung sehr genau darauf schauen, dass die konkrete Umsetzung sozial ausgewogen ist und die Kosten der Energiewende gerecht verteilt werden.“
Für die Industriellenvereinigung (IV) bietet der Gesetzesentwurf umfassende Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) eine große Chance, unser Stromsystem auf die Höhe der Zeit zu bringen.
Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, begrüßt die neue Tarifstruktur und digitale Kundenkommunikation, warnt aber vor zusätzlichen Belastungen für die Branche. „Energiepolitik ist kein geeignetes Instrument zur Bewältigung sozialpolitischer Herausforderungen“, warnt Generalsekretärin Barbara Schmidt.
Die Wirtschaftskammer (WKÖ) fordert eine faire Finanzierung der Netzkosten und eine verpflichtende verursachergerechte Kostentragung. Sonderregelungen, etwa für Energiegemeinschaften, müssten kritisch geprüft werden. Die Industriellenvereinigung (IV) sieht im ElWG eine große Chance für ein kosteneffizienteres Stromsystem, fordert aber unter anderem eine stärkere Koppelung von Netzentgeltbefreiungen an die Netzdienlichkeit.
Mechanismen für die Versorgungssicherheit bis 2030 verlängert
Damit die Lichter nicht ausgehen, wenn PV und Wind keinen Strom produzieren wird der Versorgungssicherheitsmechanismus bis 2030 verlängert.
Netzanschlüsse werden verbindlich planbar, Teilanschlüsse kommen
Netzbetreiber sind künftig verpflichtet, konkret und nachvollziehbar offenzulegen, wann und wie ein Anschluss möglich ist. Das schaffe Rechtssicherheit für Anlagenbauer und beschleunige Investitionen durch verbindliche Netzentwicklungspläne. Neue Erzeugungsanlagen dürfen schrittweise ans Netz – statt auf einen Vollanschluss zu warten, können sie mit Teilkapazitäten starten und sukzessive ausbauen. Das reduziert Verzögerungen und macht den Ausbau erneuerbarer Energie flexibler.
So reagieren die Parteien
Leonore Gewessler, Klimaschutz- und Energiesprecherin der Grünen, kündigt eine sorgfältige Prüfung des vorgelegten Entwurfs an: „Wir werden den Vorschlag genau begutachten und sind gespannt auf die Stellungnahmen der Expert:innen aus der Praxis. Unsere Position ist klar: Wir wollen ein Gesetz, das seinen Zweck erfüllt: die Energiewende voranbringen, Investitionen in erneuerbare Energie absichern und soziale Fairness garantieren.“
Axel Kassegger, Energiesprecher der FPÖ: „Dieses Gesetz kann nur ein erster Schritt sein. Es braucht dringend auch tiefgreifende Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, bei der Ausrichtung der E-Control und ihrer umfassenden Gestaltungsmacht sowie bei den völlig überzogenen Klimazielen. Wir werden daher den Begutachtungsentwurf beziehungsweise die letztlich dem Nationalrat zugeleitete Regierungsvorlage im Detail insbesondere dahingehend prüfen, ob sie den Zielsetzungen – Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Rücknahme der völlig überzogenen Klimaziele – gerecht wird.“
Weniger Hürden für neue Marktteilnehmer
Energiegemeinschaften, Prosumer-Modelle und innovative Geschäftsmodelle werden rechtlich und technisch besser eingebunden. Das ElWG schaffe erstmals die Voraussetzungen, um Hybridanlagen, Speicher und neue Marktrollen einfach und effizient ins System zu integrieren.
„Leider keine Monatsrechnung enthalten“
Die E-Control begrüßt den Begutachtungsentwurf. Man wolle diesen genau prüfen und eine Stellungnahme vorbereiten, sagen die beiden Vorstände, Alfons Haber und Wolfgang Urbantschitsch. Nach einer ersten Durchsicht stellen sie fest, dass mehrere Maßnahmen, um die Versorgung in Zeiten volatiler Erzeugung zu gewährleisten, getroffen werden. Das betreffe etwa die sogenannte „Spitzenkappung“ in Zeiten überschüssiger Stromerzeugung oder das flächendeckende Zurverfügungstellen von Smart Meter-Daten, auch wenn dies erst stufenweise erfolgen solle.
Geändert werden auch die Vorgaben für die Netzentgelte. Ziel ist es, eine verursachungsgerechte und faire Kostenverteilung zu gewährleisten, was aus Sicht der E-Control unerlässlich ist. „Die Monatsrechnung als Standard ist in diesem Entwurf leider nicht enthalten. Dabei würde sie die Endkunden endlich in die Lage versetzen, einen exakten Überblick über ihren Stromverbrauch und die -kosten zu haben“, bedauert Urbantschitsch.

