Maximilian Turrini, Leiter der Kärntner AK-Abteilung Sozialpolitik und Recht, verweist auf die Problematik: „Nicht bezahlte Überstunden gehören zu den häufigsten Beratungsthemen im Arbeitsrecht. Vielfach beschweren sich die Beschäftigten erst nach der Auflösung des Dienstverhältnisses darüber.“

Der Arbeitsrechtsexperte rät allen Betroffenen, sich rasch an die AK zu wenden, denn: „Nicht bezahlte Ansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. In vielen Arbeits- und Kollektivverträgen werden aber auch kürzere Verfallsfristen vereinbart. Es gilt also, keine Zeit zu verlieren.“ Arbeitszeitaufzeichnungen sind die Grundlage für die Kontrolle, die AK stellt dafür allen Arbeitnehmern den Zeitspeicher als App oder Webversion kostenlos zur Verfügung.

In Summe haben Österreichs Arbeitnehmer im vergangenen Jahr 168,9 Millionen Mehr- und Überstunden geleistet. Im Schnitt wurde jede vierte Stunde nicht bezahlt, bei Frauen war es sogar jede dritte. „Das sind 2,3 Milliarden Euro an Bruttoentgelten. Dieses Geld fehlt den Menschen, um das tägliche Leben zu bestreiten“, heißt es bei der AK. Dem Staat entgehen Einnahmen in der Höhe von knapp einer Milliarde Euro an Lohnsteuer und mehr als 300 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen. Geld, das angesichts der miserablen Budgetlage dringend notwendig ist.“

Forderungen der AK

Neben der raschen Umsetzung der von der Regierung angekündigten Maßnahmen steht auf dem Forderungskatalog der AK Kärnten die verpflichtende Meldung der vereinbarten Arbeitszeiten im Zuge der Anmeldung bei der Sozialversicherung. „Zudem müssen Arbeitszeiten fälschungssicher erfasst und vor nachträglichen Änderungen geschützt werden.“

Weiters gewünscht: Die notwendige Aufstockung des Personals in den Arbeitsinspektoraten, um verstärkt Kontrollen durchführen zu können. Turrini ergänzt: „Verfallsfristen von Überstundenzuschlägen in Arbeitsverträgen müssen verboten werden, um die Ansprüche der Beschäftigten sicherzustellen.“