Die EU-Wirtschafts- und Finanzministerinnen und -minister beraten bei ihrem Treffen am heutigen Freitag in Luxemburg zwar über die wirtschaftspolitischen Empfehlungen der EU-Kommission und die Budgetpläne der EU-Länder. Eine Entscheidung zum von der EU-Kommission angekündigten Defizitverfahren wird es aber noch nicht geben. Diese ist für das Treffen am 8. Juli zu erwarten. Österreich wird am Freitag von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) vertreten.

Bevor die Ministerinnen und Minister das Defizitverfahren final beschließen können, muss die EU-Kommission noch ihre formelle Empfehlung dazu abgeben. Diese wird für 25. Juni erwartet. Die Europäische Kommission hatte Anfang Juni nach der Feststellung eines übermäßigen Defizits für Österreich angekündigt, ein Defizitverfahren zu empfehlen. Grund für das Verfahren ist, dass Österreich mit seinem Budgetdefizit von 4,7 Prozent des BIP im vergangenen Jahr und den geplanten 4,5 Prozent heuer klar über der erlaubten Grenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung der sogenannten Maastricht-Kriterien der EU liegt.

Bulgarien geht weiter Richtung Eurozone

Am Freitag könnten Entscheidungen zu den laufenden belgischen und rumänischen Defizitverfahren fallen. Der Rat wird auch den Weg Bulgariens in die Eurozone weiter ebnen: Die Anfang Juni von der EU-Kommission empfohlene Aufnahme muss von den Ministern und dann vom Europäischen Rat angenommen werden. Länder der EU, die die einheitliche Währung einführen wollen, müssen vier Kriterien erfüllen: Inflation, öffentliche Finanzen, Wechselkurs und langfristige Kreditkosten. Der Konvergenzbericht der EU-Kommission bescheinigt Bulgarien, die geforderten Werte zu erreichen.

Wie schon bei den letzten Tagungen wird sich der Rat wieder über den aktuellen Stand der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine austauschen. Ohne Beschlüsse besprochen wird auch wieder die geplante EU-Zollreform. Geplant sind etwa eine neue EU-Zollbehörde und eine EU-Zolldatenplattform. Die Kommission hat außerdem eine Anhebung des derzeitigen Schwellenwerts der Zollbefreiung von Waren vorgeschlagen.

Kommission dürfte heimischen Fiskalstrukturplan bewerten

Diskutieren werden die Ministerinnen und Minister auch die bisher von der Kommission bewerteten sogenannten Fiskalstrukturpläne der EU-Länder. Diese wurden im vergangenen Jahr erstmals im Rahmen des reformierten Wachstums- und Stabilitätspakts fällig. Laut den EU-Schuldenregeln sollen die Schulden eines Landes nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) betragen. Das jährliche Budgetdefizit soll zudem nicht höher als drei Prozent des BIP sein. Mit der Reform wird aber Ländern, die diese Kriterien nicht erfüllen, mehr Flexibilität beim Erreichen dieser Ziele eingeräumt. Mit welchen Maßnahmen sie das Ziel erreichen wollen, müssen sie in den Fiskalstrukturplänen festlegen.

Es wird erwartet, dass die EU-Kommission am Freitag in Brüssel ihre Bewertungen zu bisher noch nicht bewerteten Fiskalstrukturplänen veröffentlicht. Darunter ist auch Österreich, das aufgrund der Regierungsbildung einen Aufschub für die Einreichung in Brüssel erhalten hatte. Die in den Strukturplänen enthaltenen Nettoausgabenpfade stellen den einzigen konkreten Indikator für die Haushaltsüberwachung auf EU-Ebene dar. Länder wie Österreich, deren Defizit über den erlaubten Werten liegt, haben sogenannte Referenzpfade von der Kommission erhalten. Der Zeitraum für die Anpassung des Budgets liegt normalerweise bei vier Jahren, kann aber bei Bedarf ausgedehnt werden.