Seit vielen Monaten fordern heimische Industrievertreter eine sogenannte Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen. Das Strompreiskostenausgleichsgesetz, kurz SAG, wurde in Österreich bisher einmal – für das Jahr 2022 – angewendet. Seither nicht mehr. Das Kompensationsmodell bietet EU-Staaten die Möglichkeit, Betrieben einen Teil der von ihnen bezahlten indirekten CO2-Kosten rückzuerstatten. 17 EU-Länder – darunter auch Deutschland – machen davon Gebrauch, Österreichs energieintensive Industrie sah daher Wettbewerbsnachteile und pochte auf eine Lösung, die aber ob der Budgetnöte im Bund kurzfristig unrealistisch schien.
Nun bringt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer aber doch einen Industriestrom-Bonus, der weitgehend auf dem SAG 2022 fußt, auf den Weg. In den kommenden 14 Tagen soll ein Beschluss im Ministerrat erfolgen. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung, in Summe also 150 Millionen, wie Hattmannsdorfer der Kleinen Zeitung bestätigt. „Mit dem Industriestrom-Bonus entlasten wir gezielt jene Betriebe, die durch hohe Energiepreise besonders unter Druck stehen.“ Die schleichende Deindustrialisierung müsse gestoppt werden, „unsere zentralste Aufgabe ist es, Wettbewerbsfähigkeit und Industrie zu stärken, um Jobs und Wohlstand in Österreich zu halten und unseren Sozialstaat abzusichern“. Das Instrument gilt für Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde.
Budgetmittel sind enger, Anreiz für Investitionen
Neu ist, dass Investitionen in Energieeffizienz oder in die Stromspeicherung zur Voraussetzung für die Unterstützung werden. Das Instrument soll also auch einen Anreiz für Investitionen in erneuerbare Energie bieten, so der Minister. Ein weiterer Unterschied zu 2022: Die Budgetmittel sind enger. Zum Vergleich: Für 2022 sind noch 185 Millionen Euro als Strompreiskompensation geflossen. Hattmannsdorfer verweist aber auch darauf, dass der Strompreisindex mittlerweile auf rund ein Viertel der damaligen Spitzenwerte gesunken sei.
Entlastung für armutsgefährdete Haushalte
Auch für von Energiearmut betroffene Haushalte ist eine Entlastung vorgesehen, so werde es einen neuen Sozialtarif geben, kündigt der Minister an. Das werde über das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElwG) geregelt, das ebenso wie das Beschleunigungsgesetz für den Erneuerbaren-Ausbau (EABG) noch vor dem Sommer vorgelegt werden. Mittelfristig sei das für die Eindämmung der Netzkosten und die Neuaufstellung des Systems entscheidend, so Hattmannsdorfer.