Vor gut einem halben Jahr entschieden die Kärntner Behörden: Für das Projekt auf der Weinebene sei keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Der negative UVP-Feststellungsbescheid wurde auch im Landtag behandelt. Innerhalb der Frist für Beschwerden meldeten sich acht Parteien. Damit war klar: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist am Zug.
Wie die Umweltorganisation „Virus“ am Montag mitteilte, ist für morgen Dienstag, den 3. Juni 2025, in Wien eine erste Gerichtsverhandlung zum Lithiumabbau anberaumt. Verfolgt wird das Projekt „Wolfsberg“ vom australischen Explorationsunternehmen European Lithium bzw. Critical Metals und der ECM Lithium AT GmbH.
Mehrere Kritiker
„Aus unserer Sicht ist für ein Vorhaben, von dem offenkundig erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind und wo mit gefährlichen Chemikalien hantiert werden soll, eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich“, heißt es von Wolfgang Rehm (Virus) in einer Aussendung. Man sei zuvor auf „nicht konsistente Angaben der Projektwerber“ in den im Akt befindlichen Feststellungen aufmerksam geworden. „Es ist für mich unverständlich, warum man sich mit extremem Zeit- und Ressourcenaufwand vor einer Umweltverträglichkeitsprüfung drücken will“, so Rehm.
Des Weiteren haben die Umweltanwältin des Landes Steiermark, der Kärntner Naturschutzbeirat, die Umweltorganisation „Global 2000“, der Wasserverband Koralm, die Stadtgemeinde Deutschlandsberg und die Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud Beschwerden eingereicht. Ein Teil der Bedenken umfasst befürchtete Auswirkungen östlich der Koralpe, in der Steiermark, etwa im Bereich der Trinkwassernutzung. Laut Global 2000 entscheidet sich erst im Laufe der öffentlichen Verhandlung, ob neue Verhandlungstage nötig sein werden oder nicht.