In einem Missbrauchsverfahren hat das deutsche Bundeskartellamt den Handelsriesen Amazon abgemahnt. Die Wettbewerbshüter befürchten, dass die US-Firma rechtswidrig in die Preisgestaltung anderer Unternehmen auf der Handelsplattform Amazon-Marktplatz eingreift. Außerdem argwöhnt das Kartellamt, dass Amazon seine starke Stellung so ausnutzen könnte, dass andere externe Onlinehändler vor Preissenkungen zurückschrecken.