Die EU-Kommission hat Österreich zur Einhaltung der EU-Arbeitszeitvorschriften aufgefordert. Das österreichische Recht enthalte „ungünstige Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der teilweise im Staatsbesitz befindlichen Unternehmen Post und Telekom, was die tägliche Mindestruhezeit, Urlaubsvertretung, Krankenstand und bezahlten Jahresurlaub angeht“, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Die EU-Behörde beschloss, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

„Die Kommission ist der Ansicht, dass die österreichischen Vorschriften gegen die Arbeitszeitrichtlinie verstoßen und daher die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei Post und Telekom nicht gewährleisten“, teilte die EU-Kommission weiter mit. Mit dem Aufforderungsschreiben erhält Österreich zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission angesprochenen Mängel zu reagieren. Erhält die EU-Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine weitere Stellungnahme abzugeben, bevor sie den Europäischen Gerichtshof anrufen kann.

Reaktion der Österreichischen Post

Die Österreichische Post AG reagiert auf Anfrage der Kleinen Zeitung auf die Vorwürfe. Man halte sich „selbstverständlich“ an die geltenden nationalen Gesetze. Falls erforderlich, stehe man den österreichischen Behörden, die hier von der EU-Kommission adressiert werden, „gerne für einen Austausch mit unserer Expertise zur Verfügung“. Die Brüsseler Sicht auf österreichische Gesetze möchte man nicht kommentieren.