Wie der Alpenländische Kreditorenverband bekannt gibt, wurde am Dienstag über das Vermögen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser beim Bezirksgericht Kitzbühel das Insolvenzverfahren in Form des Schuldenregulierungsverfahrens (vulgo „Privatkonkurs“) eröffnet. Der Haftantritt dürfte unmittelbar bevorstehen, die Aufforderung zum Haftantritt wurde bereits verschickt.
Da der vom Obersten Gerichtshof in der sogenannten Buwog-Causa unter anderem wegen Untreue rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilte Grasser seinen ordentlichen Wohnsitz in Kitzbühel hat, ist das Bezirksgericht Kitzbühel zuständig. Dieses hat nun die Eröffnung des Verfahrens bestätigt.
21 Millionen Euro Schulden
Der gebürtige Kärntner gibt seine Verbindlichkeiten mit rund 21 Millionen Euro an. Laut Creditreform gibt es insgesamt sieben Gläubiger. Hauptgläubiger sind das Finanzamt mit rund 7,9 Millionen Euro Steuerforderungen und die Republik Österreich mit rund 12,7 Millionen Euro (Privatbeteiligtenzuspruch). Grasser gibt an, dass er derzeit ohne Beschäftigung ist, was er mit dem fast 16 Jahre andauernden Strafverfahren begründet. Dies habe sein berufliches Fortkommen beeinträchtigt. Es sei ihm nicht möglich gewesen, eine Anstellung zu finden. Seine Aktiva beziffert er mit rund 300.000 Euro. Grasser ist auch Gesellschafter der VALUECREATION GmbH (bereits 2.10.2014 in Liquidation). Diese Anteile halte er jedoch für wertlos. Er hat unter Wahrheitspflicht ein Vermögensverzeichnis abgegeben.
630.000 Euro von 21 Millionen angeboten
Grasser bietet einen Barquote von drei Prozent an. Die Mittel will er durch Unterstützung von dritter Seite aufbringen. Seine Gläubiger müssen den Zahlungsplanangebot aber erst zustimmen. Da die Hauptgläubigerin die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur ist, wird ihre Zustimmung bzw. Ablehnung entscheidend sein. Bemessen an den 21 Millionen Euro wären das 630.000 Euro. Stimmen die Gläubiger diesem Zahlungsplan nicht zu, kommt es zu einem Abschöpfungsverfahren, das in der Regel drei bis fünf Jahre dauert. Das Problem für Grasser: Beruht ein Teil der Verbindlichkeiten wie in seinem Fall auf strafrechtlicher Verurteilung, ist eine Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Klaus Schaller, KSV1870-Leiter in Tirol, erklärt: „Die Forderung der Republik Österreich im Zusammenhang mit dem Verkauf der Buwog-Wohnungen dürfte in einem Abschöpfungsverfahren von einem Schulderlass ausgenommen sein. Die einzige Möglichkeit einen finanziellen Neustart zu erreichen, besteht – nach derzeitiger Informationslage - für Herrn Grasser darin, sich mit seinen Gläubigern auf eine Zahlungsplanquote zu einigen.“