Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger müssen innerhalb eines Monats die Haft antreten. Die in der Causa Buwog rund um die Privatisierung der Buwog-Wohnungen Verurteilten bzw. ihre Anwälte haben die entsprechende Verständigung von der Justiz erhalten, berichtete der „Standard“ am Donnerstag online. Ihre Rechtsvertreter haben die entsprechenden Verständigungen von der Justiz erhalten, bestätigte der Sprecher des Wiener Landesgerichts, Daniel Rechenmacher, der APA. Wie Rechenmacher erläuterte, hat der zuständige Richter die Aufforderungsschreiben zum Strafantritt am Mittwoch unterschrieben. Im Anschluss wurden sie den Verteidigern elektronisch zugestellt, die Verurteilten werden per RSA-Brief verständigt.

Die Anwälte dürften die Schreiben spätestens am Donnerstag erhalten haben. Während Grassers Anwalt Manfred Ainedter anmerkte, das Schreiben könne bereits in der Kanzlei eingelangt sein, betonte Norbert Wess, ebenfalls Anwalt von Grasser, der Ex-Finanzminister werde die Haft antreten. Der Anwalt von Meischberger äußerte sich zum Haftantritt nicht, der Anwalt des früheren Lobbyisten Peter Hochegger war nicht zu erreichen.

Grasser kommt in die Justizanstalt Innsbruck

Die Verurteilten müssen sich innerhalb der vier Wochen bei der für sie vorgesehenen Justizanstalt einfinden. Grasser, der in Kitzbühel gemeldet ist, wird daher seine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck antreten. Meischberger hingegen hat seinen Wohnsitz in Niederösterreich und wird sich daher in der Justizanstalt Korneuburg einfinden müssen.

Grasser wurde im Buwog-Prozess und in der Causa Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte zu vier Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu 3,5 Jahren. Der frühere Lobbyist Peter Hochegger wurde zu 3 Jahren - davon 2 bedingt - verurteilt. Er kann eine Fußfessel beantragen.

Hohe Forderungen der Republik Österreich

Grasser, Meischberger, der frühere Immofinanz-Chef Karl Petrikovics sowie ein Ex-Manager der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich müssen auch für den Schaden in Höhe von 10 Mio. Euro plus Zinsen aufkommen, der der Republik Österreich entstanden ist.

Die Verurteilten haften solidarisch. Die Republik Österreich kann sich daher aussuchen, von wem sie sich den Schadenersatz holt. Diese Person könnte sich dann bei den anderen das Geld holen. Aber Meischberger ist längst in Konkurs und Grasser hat am Mittwoch einen Insolvenzantrag eingebracht.