Die AUA hat das Recht, eine jahrelange, zu hohe Bezahlung an ihren früheren Betriebsratschef zurückzufordern. Was ihm genau zugestanden wäre und wie sehr die Auszahlungen daher überhöht waren, muss nun das Gericht erster Instanz klären, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem – laut „Trend“-Bericht – kurz vor Ostern veröffentlichten Urteil (9ObA96/24v).
Oberster Gerichtshof entscheidet
AUA kann überhöhte Gage von Ex-Betriebsratschef zurückfordern
Gesetz sieht absolutes Verbot von Besserstellung von Betriebsräten vor. Auch rückwirkende Rückforderung davon gedeckt.
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