Die AUA hat das Recht, eine jahrelange, zu hohe Bezahlung  an ihren früheren Betriebsratschef zurückzufordern. Was ihm genau zugestanden wäre und wie sehr die Auszahlungen daher überhöht waren, muss nun das Gericht erster Instanz klären, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem – laut „Trend“-Bericht – kurz vor Ostern veröffentlichten Urteil (9ObA96/24v).