Sie sehen sich als plakatives Beispiel für ein Problem, das die gesamte Lebensmittelbranche betrifft. Als „Die Freien Brauer“ bilden mittlerweile rund 50 mittelständische Familienbrauereien aus Deutschland, Österreich und Luxemburg einen Werteverbund. Bedroht sieht man unter anderem Rohstoffvielfalt, Regionalität und Unabhängigkeit durch den drittgrößten Brauereikonzern der Welt, die Carlsberg Group. Konkret geht es um Patente wie „EP2575433 B1 - energiesparendes Brauverfahren“ auf Braugerste, über die ein jahrelanger Rechtsstreit entbrannt ist.
Am Dienstag wird in München nach der Anhörung vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts eine richtungsweisende Entscheidung erwartet. „Patente auf Saatgut und auf Gersten bedeuten weniger Malzsorten und somit weniger Biervielfalt aus Klein- und Mittelbrauereien und beides spielt wiederum Großkonzernen in die Hände“, kritisiert Nikolaus Riegler, Sprecher der „Unabhängigen Privatbrauereien Österreichs“ sowie Eigentümer und Geschäftsführer der Kärntner Privatbrauerei Hirt. Die Gefahr sei auch, dass im Rohstoffeinkauf Abhängigkeiten entstehen und die Preise steigen.
Problematische Patente
Im Vorfeld war das europäische Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ (No patents on seeds!) mit ihren Beschwerden erfolglos. 2016 wurde das Patent erteilt, 2017 folgte der Einspruch mit 40 Organisationen. Die Anhörungen in den Jahren danach waren von Demonstrationen begleitet. „Wir sprechen über EU-weite Patente, die es gar nicht geben sollte. Unter diesen leidet die Vielfalt auf dem Feld, die Vielfalt in der Pflanzenzucht und auch die Vielfalt im Glas und auf dem Teller“, warnt Dagmar Urban, Referentin vom Verein Arche Noah. Saatgut, das Züchter über Jahrhunderte weiterentwickelt haben, werde patentiert. Die Folge: Andere werden von deren Nutzung ausgeschlossen oder müssen Lizenzgebühren zahlen. Alleine 2024 seien 40 solcher Patente erteilt worden, eine Verdoppelung gegenüber den Vorjahren. Vier Agrochemie-Konzerne würden bereits die Hälfte des Saatgutmarkts kontrollieren.
Monopolstellung befürchtet
„Das Europäische Patentamt verstößt mit seiner Entscheidung gegen die Absicht des europäischen Gesetzgebers, nur Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen zuzulassen. Die Europäische Kommission muss jetzt klarstellen, dass zufällig hervorgerufene Mutationen, also konventionell gezüchtete Sorten, keine Erfindung sind“, betonte Christoph Then vom Saatgut-Netzwerk beim Pressegespräch. Erfolge diese Klarstellung nicht, würden viele Firmen versuchen, den Patentschutz über die Neue Gentechnik auch auf herkömmliche Züchtung auszuweiten.
Daher setze man sich nun für eine rechtliche Klärung bei den von Carlsberg und Heineken beanspruchten Gerstenpflanzen ein, die für ähnliche Fälle eine Grundsatzentscheidung bedeuten würde. Sollten die Einsprüche erneut zurückgewiesen werden, strebe man den Weg zur großen Beschwerdekammer des Patentamts an.