Die Sache ist bierernst. Auf der einen Seite stehen die Gerstensaft-Giganten Heineken und Carlsberg, auf der anderen heimische Privatbrauereien wie Murauer und Hirter. „Da geht es um sehr viel. Es könnte zu einer Kettenreaktion kommen, die Saatgut und Pflanzen im Allgemeinen betrifft“, sagt der Geschäftsführer der Brauerei Hirt, Nikolaus Riegler.

Ausgelöst haben den Bier-Zank drei Patente auf konventionelle gezüchtete Braugerste und das daraus produzierte Bier. Sie wurden Carlsberg und Heineken vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt. Acht österreichische Brauereien (darunter Hirter und Murauer) haben nun Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Sie sind nicht allein: Insgesamt vierzig Organisationen erheben Einspruch beim EPA in München. Sie sind dagegen, dass es Patentierungen auf Leben, darunter Saatgut, Pflanzen und in diesem Fall die Braugerste, geben kann.

„Für uns ist das eine beunruhigende Entwicklung. Wehret den Anfängen“, sagt Murauer-Geschäftsführer Josef Rieberer. Viele heimische Brauer fürchten, dass ihnen Großkonzerne wie Heineken künftig untersagen dürfen, bestimmte Gerstenpflanzen zu verwenden, weil diese patentiert sind. „Das stellt Mittelständler wie uns unter enormen Druck“, sagt Hirter-Geschäftsführer Riegler. Heineken und Carlsberg haben schon im Vorjahr beschwichtigt: Sie wollen anderen Bier-Produzenten nicht verbieten, die betroffenen Pflanzen zu verwenden. Gebühren für die Nutzung könnten aber angedacht werden. Von der Brau Union Österreich, die Heineken gehört, heißt es, dass die betroffenen Sorten hierzulande nicht genützt werden.

"Beschluss wird Signalwirkung haben"

Unterstützung für die Beschwerdeführer kommt von der Bundesregierung. Der zuständige Minister Norbert Hofer (FPÖ) hofft, dass sie erfolgreich sind. „Patente auf Pflanzen und Tiere und Züchtungen daraus sind in Österreich nicht möglich“, erklärte ein Sprecher. Das EPA lege diese Bestimmungen, aber weniger streng aus und seine Entscheidungen seien auch in Österreich gültig.

Am Dienstag gab es die erste Verhandlungsrunde. Spätabends wurde schließlich die Entscheidung des EPA bekannt. Eines der strittigen Patente wurde eingeschränkt. Einsprüche gegen ein weiteres Patent werden erst kommende Woche behandelt. In einer ersten Reaktion sprachen Vertreter der Beschwerdeführer von einem Teilerfolg.