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Nach Klage

A1 und Drei dürfen etliche Klauseln nicht mehr verwenden

Arbeiterkammer hat sich mit den beiden Mobilfunkanbietern geeinigt. Laut A1 wurden „meiste Klauseln nicht mehr verwendet“.
Die Arbeiterkammer empfiehlt, die Rechnungen zu prüfen
© Adobe Stock
Die Arbeiterkammer empfiehlt, die Rechnungen zu prüfen
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21. März 2025,
12:54 Uhr

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