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Nach Gerichtsurteilen

Mobilfunker heben wieder Servicepauschale ein – aber dürfen die das noch?

Anwälte sehen Rechtswidrigkeit, Mobilfunker sich im Recht. Für Klarheit soll eine Verbandsklage sorgen. Diese liegt aber noch in erster Instanz, finales Urteil nicht vor 2026 erwartet.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Mobilfunkanbieter in Österreich erheben seit 2011 eine Servicepauschale, die von der Regulierungsbehörde RTR gedeckt ist.
  • Anwälte halten die Servicepauschale für rechtswidrig und berichten von erfolgreichen Rückerstattungen.
  • Eine Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen A1, Magenta und Drei soll juristische Klarheit schaffen, ein finales Urteil wird nicht vor 2026 erwartet.
  • Mobilfunkanbieter haben bei neuen Verträgen die Struktur geändert und verzichten auf die Servicepauschale.
Das Bild zeigt eine Person, die an einem Holztisch sitzt und mit Finanzdokumenten oder Rechnungen arbeitet. Die Person trägt einen beigen Pullover und hält in einer Hand ein Smartphone, während sie mit der anderen Hand Papiere sortiert oder überprüft. Auf dem Tisch liegen mehrere Dokumente ausgebreitet. | Die Verrechnung der Servicepauschale sorgt immer noch für Ärger bei Konsumentinnen und Konsumenten
© Adobe Stock
Die Verrechnung der Servicepauschale sorgt immer noch für Ärger bei Konsumentinnen und Konsumenten
© Adobe Stock
Author Markus Zottler
Markus Zottler Stv. Leiter Wirtschaft
Stv. Leiter Wirtschaft
20. März 2025,
4:30 Uhr

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