Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verweist auf ein Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien, wonach Telekom-Anbieter nicht berechtigt sind, bestehende Verträge im Falle einer Rückforderung der Servicepauschale (auch „jährliches Entgelt“) zu kündigen. Dies sei bei T-Mobile der Fall gewesen – und der VKI ist rechtlich dagegen vorgegangen. Weiters habe das Gericht in zwei Fällen die Einhebung der Servicepauschale als unrechtmäßig angesehen.