Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verweist auf ein Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien, wonach Telekom-Anbieter nicht berechtigt sind, bestehende Verträge im Falle einer Rückforderung der Servicepauschale (auch „jährliches Entgelt“) zu kündigen. Dies sei bei T-Mobile der Fall gewesen – und der VKI ist rechtlich dagegen vorgegangen. Weiters habe das Gericht in zwei Fällen die Einhebung der Servicepauschale als unrechtmäßig angesehen.
Unrechte Vertragskündigungen
Servicepauschale: Jetzt werden die Kosten anderswo „eingearbeitet“
Der Wirbel um die Servicepauschale bei Handyverträgen geht weiter: Wer sie zurückfordert, dem darf nicht der Mobilfunkvertrag nicht gekündigt werden. Und die Servicekosten sind oftmals nicht verschwunden, sondern werden „eingearbeitet“.
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