Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes Ende 2023 sorgte für Aufregung, aber auch für Klarheit in der Frage, ob für digital betriebene, also unbemannte Nahversorger wie die Ackerbox, die Unibox oder die Billabox die gesetzlichen Öffnungszeiten gelten oder nicht. Das Erkenntnis der Höchstrichter in Kurzform – sie gelten. Dem Geschäftsmodell einiger Selbstbedienungsläden machte das aber einen Strich durch die Rechnung. Andreas Haider, Eigentümer und Chef der Uni-Gruppe, trennte sich in der Folge von sämtlichen Uniboxen. In Gemeinden ohne Nahversorger sollten sie rund um die Uhr offen halten dürfen. „Aber wenn für uns die Öffnungszeiten gelten, ist das nicht rentabel“, erklärte Haider damals.