Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes von Mitte Dezember 2023 schlägt hohe Wellen – auch in Villach. Demnach gelten Minimärkte wie „Ackerbox“ und „Unibox“ nicht als Automaten und haben sich an die gesetzlich vorgegebenen Öffnungszeiten für den Handel zu halten. Diese liegen bei maximal 72 Stunden pro Woche.
Ackerboxen mit Öffnungszeiten
„Dieses Urteil ist ein schwerer Schlag ins Gesicht“
Der Verfassungsgerichtshof sieht Ackerboxen nicht als Automaten an und verordnet Öffnungszeiten. In Villach trifft die Regelung neun Ackerboxen. Ihre Betreiber sehen das Geschäftsmodell gefährdet.
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