Der Konkurs von Kika/Leiner trifft auch viele Kunden der Möbelkette. Seit der Insolvenz von Kika/Leiner Mitte November durften Gutscheine vom Unternehmen rechtlich nicht mehr eingelöst werden. Laut Masseverwalter Volker Leitner gibt es jetzt „eine große Anzahl“ an geschädigten Kunden, es dürfte sich um mehrere 1000 handeln, deren Anzahlung, etwa für eine Küche, aufgrund der Insolvenzbestimmungen nicht rücküberwiesen werden dürfen. Es gebe „viele Härtefälle“. Leider sehe das Insolvenzrecht dafür keine Ausnahmen oder Spielräume vor“, so Leitner. Ein insolventes Unternehmen darf einzelne Gläubiger nämlich nicht begünstigen oder benachteiligen.