Am Mittwoch ist am Wiener Landesgericht ein 45-jähriger Unternehmer zu 22 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt worden, weil er sich von Juni 2022 bis März 2023 widerrechtlich 162.000 Euro aus dem EU-Förderprogramm „Reparaturbonus“ erschlichen hatte. Hinsichtlich weiterer 40.000 Euro blieb es beim Versuch, weil man ihm vor der Auszahlung auf die Schliche kam. Der Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ist nicht rechtskräftig.