Bisher wurde der neue Handwerkerbonus noch nichts ins Parlament eingebracht, entsprechend sind Details noch offen. Gewiss ist: Bei diesem Bonus wird es um die staatliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung oder im Haus gehen. 20 Prozent der eingereichten Rechnungen bis 10.000 Euro sollen gefördert werden, pro Jahr und Haushalt können so 2000 Euro Bonus bezogen werden. Anträge können vermutlich ab 1. Juli 2024 gestellt werden. Geplant ist, dass Rechnungen rückwirkend ab 1. März eingereicht werden können.

Bundesminister Martin Kocher
Bundesminister Martin Kocher © Klz / Stefan Pajman

Online über Förderstelle abwickeln

Laut Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) werde die Form der Einreichung „in den nächsten Tagen und Wochen“ geklärt. Der Handwerkerbonus werde über eine Förderstelle abgewickelt. „Welche es sein wird, ist noch nicht ganz klar, das hängt von vergaberechtlichen Voraussetzungen ab.“, so Kocher zur Kleinen Zeitung. Die ÖVP setze sich dafür ein, „dass der Handwerkerbonus rückwirkend mit 1. März gilt – vorbehaltlich des Beschlusses durch das Parlament.“ Niemand müsse sich daher jetzt Sorgen machen. Kocher: „Jeder, der jetzt Rechnungen hat, wird diese einreichen zu können. Und es wird eine hoffentlich sehr unbürokratische Möglichkeit geben, Rechnungen bis zur Obergrenze – 20 Prozent von maximal 10.000 Euro – online einzureichen.“

Gesammelte Rechnungen einreichen

Es werde „wahrscheinlich“ für jeden Haushalt eine Möglichkeit pro Jahr für eine Einreichung geben – gesammelt im Nachhinein. „Wir rechnen mit einer hohen fünfstelligen Anzahl von Anträgen pro Jahr, vielleicht sogar einer sechsstelligen Anzahl – 100.000 oder etwas mehr.“ Man werde den Bonus „so ausgestalten, dass er möglichst breit wirkt.“ Der Handwerkerbonus, den es schon einmal gab, sei „eine gute Blaupause, ein paar Änderungen wird es aber geben.“