Im Jahr 2024 erstmals schlagend wird die Anhebung des Frauenpensionsalters. Weibliche Versicherte, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, können erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre. Danach setzt sich dieses Muster bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort. Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, wird, wie für Männer, das Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten.
Was sich rund um Pensionen ändert
Anhebung des Frauenpensionsalters wird ab 2024 erstmals schlagend
Ab 2033 gehen Frauen erst mit 65 Jahren in Pension. Die schrittweise Anhebung beginnt ab dem nahenden neuen Jahr 2024. Was sich rund um die Pensionen sonst noch ändert. Ein Überblick.
© Markus Traussnig