Im Jahr 2024 erstmals schlagend wird die Anhebung des Frauenpensionsalters. Weibliche Versicherte, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, können erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre. Danach setzt sich dieses Muster bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort. Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, wird, wie für Männer, das Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten.