Im Jahr 2024 erstmals schlagend wird die Anhebung des Frauenpensionsalters. Weibliche Versicherte, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, können erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre. Danach setzt sich dieses Muster bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort. Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, wird, wie für Männer, das Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten.
Kräftige Pensionserhöhungen
Und sonst? Österreichs Senioren steht im neuen Jahr jedenfalls eine starke Erhöhung ihrer Bezüge hervor. Die Pensionen steigen um 9,7 Prozent. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 5850 Euro monatlich brutto ist eine Erhöhung um einen Fixbetrag von 567,45 Euro vorgesehen. Die Ausgleichszulage, quasi die Mindestpension, wird von aktuell 1110,26 auf 1217,96 Euro angehoben, für Paare auf 1921,46 Euro.
Dazu kommt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben wurden. Der Richtsatz beträgt 1325,24 Euro und der Bonus maximal 180,31 Euro.
Aliquotierung weiter ausgesetzt
Von Vorteil für Neupensionisten des Jahres 2023 ist, dass für sie die Aliquotierung weiter ausgesetzt ist. Das heißt, sie bekommen nächstes Jahr die volle Erhöhung, egal in welchem Monat sie den Ruhestand angetreten haben. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt rund 518 Euro. Senioren, die neben der Pension erwerbstätig sind, müssen kommendes Jahr nur für jenen Teil des Zuverdienstes Pensionsbeiträge leisten, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegt. Der jährliche Bonus für Arbeit über das Regelpensionsalter hinaus wird von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung wird 2024 bei 6060 Euro brutto liegen.