Eine Überraschung sind jene Neuregelungen rund um das Frauenpensionsalter in Österreich, die ab 2024 schrittweise gelten werden, nicht. Schließlich reicht die Grundlage dafür bis ins Jahr 1992 zurück. Damals hat der Verfassungsgerichtshof mit seiner Entscheidung die Weichen für die Anhebung des Regelpensionsantrittsalters gestellt. Mit dem Ziel, eine Angleichung an das gesetzliche Pensionsantrittsalter der Männer, also 65 Jahre, herzustellen.
Was für welche Jahrgänge gilt
Frauenpensionsalter steigt: So erfolgt ab 2024 die stufenweise Anhebung
Ab 2024 wird das Frauenpensionsalter in Österreich stufenweise angehoben. Was für die Geburtenjahrgänge 1964 bis 1968 nun gilt. Und welche Übergangslösungen für die Altersteilzeit vorgesehen sind. Ein Überblick.
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