Eine Überraschung sind jene Neuregelungen rund um das Frauenpensionsalter in Österreich, die ab 2024 schrittweise gelten werden, nicht. Schließlich reicht die Grundlage dafür bis ins Jahr 1992 zurück. Damals hat der Verfassungsgerichtshof mit seiner Entscheidung die Weichen für die Anhebung des Regelpensionsantrittsalters gestellt. Mit dem Ziel, eine Angleichung an das gesetzliche Pensionsantrittsalter der Männer, also 65 Jahre, herzustellen.