Die Erinnerung an den 12. August 2025 ist beim Angeklagten stark eingetrübt. Kein Wunder, damals war er stark angetrunken, als er beim Klara-Kirtag beim Alten Almhaus mit anderen Gästen an einem Foodtruck in einen heftigen Streit geriet. Selbst als die Polizei um 22.15 Uhr einschritt, beruhigte er sich nicht. In einer Aufsehen erregenden Aktion wurde er von zwei Polizisten, denen er mit Tritten und Schlägen und und lautem Geschrei zu entkommen versuchte, zuerst niedergerungen und dann abgeführt. Nach der Aufnahme der Personalien und einer Anzeige wegen versuchter Körperverletzung gegenüber den einschreitenden Beamten mischte sich der Weststeirer, der sich inzwischen wieder beruhigt hatte, erneut unter das feiernde Volk.
Gerade einmal eine Stunde später tickte der Betrunkene wieder aus – dieses Mal streckte er einen anderen Besucher mit einem Faustschlag nieder. Das Opfer erlitt eine Zahnabsplitterung, drei Schneidezähne wurden durch den Schlag gelockert. „Gott sei Dank ist nicht mehr passiert, in zwei Fällen ist es nur beim Versuch geblieben. Feiern darf und soll man ja, aber das ist leider eskaliert“, fasst die Richterin am Bezirksgericht Voitsberg den besagten Abend zusammen. „Wegschwemmen ist nicht sehr vernünftig. Mit jedem Vollrausch sterben viele Gehirnzellen unwiederbringlich ab“, untermauert die Richterin ihren Appell.
„Der Vorfall war mir eine Lehre“
Der Angeklagte bereut den Vorfall sichtlich: „Es ist leider so passiert, es tut mir leid. Der Vorfall war mir eine Lehre. Seit damals habe ich nur dreimal Alkohol getrunken, und das in Maßen.“ Vor einer Verurteilung bewahrt ihn die Einsicht aber nicht: Der Mann wird wegen des Vergehens der Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe in Höhe von 160 Tagsätzen zu je 15 Euro verurteilt, was eine Gesamtstrafe von 2400 Euro bedeutet. Dem Opfer wird zudem ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zugesprochen.