Die Heimfahrt von einer Geburtstagsfeier im vergangenen Jahr in der Weststeiermark wird ein Mann so schnell nicht vergessen. Denn der auffällig fahrende Lenker krachte gegen 7 Uhr früh auf Höhe des Einkaufszentrums WEZ in Bärnbach gegen den Randstein. Doppelt blöd: Dabei wurde er auch noch von der Polizei beobachtet. Die Streife verfolgte den Lenker bis zur Haustür, wo der Mann zum Alkomattest aufgefordert wurde. Dass das Gerät vor dem Einsatz eine lange Aufwärmphase benötigt, zerrte an den Nerven des ertappten Lenkers. Als einer der Polizisten ihn dann auch noch ansprach und meinte, er würde ihn von einer früheren Amtshandlung – es ging um einen Unfall, bei dem der Steirer als Zeuge einvernommen wurde – kennen, war dann aber zu viel für ihn. Der Weststeirer beschimpfte den Polizisten derb. Am amtlichen Ergebnis änderte das nichts: 1,3 Promille Alkohol im Blut, der Führerschein wurde ihm abgenommen.

Polizeiinspektion aufgesucht

Vor dem Bezirksgericht Voitsberg versucht sich der Mann zu verteidigen: „Er hat mich ja zuerst beleidigt.“ Damit würde er nicht weit kommen, meinte die Richterin, das gehe auch nicht aus dem Einvernahmeprotokoll hervor. Ohnedies räumt der Angeklagte ein, dass er sich an die Morgenstunden des Tages nicht mehr richtig erinnern kann. Dass er rund eine Stunde nach der Amtshandlung der Polizeistation einen persönlichen Besuch abstattete, wisse er aber noch. „Meine Freundin hat mich mit dem Auto hingebracht, ich war ja noch betrunken“, schildert er vor Gericht. In der Polizeiinspektion wollte er mit dem Polizisten sprechen und seine Dienstnummer in Erfahrung bringen. Allerdings war der Beamte da nicht mehr im Dienst. Deswegen habe er laut Anklage auf der Dienststelle die Beleidigungen untermauert: „Richten Sie ihm aus, dass er eine Schwuchtel ist.“

Das bedeutet Beleidigung gleich in zwei Fällen. „Das war alles nicht okay von mir. Eigentlich wollte ich nach der Geburtstagsfeier mit dem Taxi nach Hause, es war aber keines telefonisch zu erreichen“, erinnert sich der Angeklagte vor Gericht. So habe das eine das andere ergeben. „Zum Posten bin ich dann nur, weil ich am Telefon die Dienstnummer nicht bekommen habe.“ Der Alkolenker wird vor Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1620 Euro (60 Tagsätze zu je 27 Euro) verurteilt. Schließlich entschuldigt er sich noch im Gerichtssaal beim Polizisten für seine Wortwahl, die ursprünglich vom Opfer geforderten 600 Euro – 300 Euro pro Beleidigung – kann er noch auf 400 Euro herunterhandeln.