Eine Spieldecke, Puppen, ein Holzauto, ein fliegender Schnuller und mittendrin ein Kleinkind: Das gibt es auch nicht jeden Tag in einem Gerichtssaal. So geschehen ist es kürzlich im Verhandlungssaal am Bezirksgericht Voitsberg, wo sich eine alleinerziehende Mutter wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verantworten musste. Während ihr jüngeres, noch nicht einmal zwei Jahre altes Kind im Gerichtssaal spielt und quengelt, lebt ihre ältere Tochter beim Kindsvater. Den Unterhalt in Höhe von 80 Euro pro Monat überwies die Frau bis auf wenige Ausnahmen aber noch nie an ihn.