„Die Schule meiner Tochter bietet eine Sommerbetreuung an, aber sie müsste trotzdem woanders hingehen.“ Petra Nestler aus dem Bezirk Weiz kritisiert die gesetzliche Regelung für die Finanzierung von 1:1-Betreuungen. Ihre neunjährige Tochter Katharina besucht die dritte Klasse in einer Volksschule im Bezirk. Das Schuljahr über und während der Nachmittagsbetreuung wurde ihr die 1:1-Betreuung genehmigt, weil Katharina Trisomie 21 und einen Herzschrittmacher hat.