„Die Schule meiner Tochter bietet eine Sommerbetreuung an, aber sie müsste trotzdem woanders hingehen.“ Petra Nestler aus dem Bezirk Weiz kritisiert die gesetzliche Regelung für die Finanzierung von 1:1-Betreuungen. Ihre neunjährige Tochter Katharina besucht die dritte Klasse in einer Volksschule im Bezirk. Das Schuljahr über und während der Nachmittagsbetreuung wurde ihr die 1:1-Betreuung genehmigt, weil Katharina Trisomie 21 und einen Herzschrittmacher hat.
Kein Zuschuss am Schulstandort
Mutter kämpft um Sommerbetreuung für ihre beeinträchtigte Tochter (9)
Katharina Nestler besucht die dritte Klasse Volksschule und benötigt aufgrund ihrer Trisomie 21 und ihres Herzschrittmachers eine 1:1-Betreuung. In den Sommerferien wurde die Finanzierung für diese abgelehnt. Ein Problem, das einige Familien betrifft.
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