Fix ist, dass nichts fix ist. Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm steht auf wackligen Beinen. Seit Juli ist bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht die 2015 erlassene Landesverordnung, mit der das Schutzgebiet auf der Koralm massiv zusammengestutzt wurde, für rechtswidrig hält (wir berichteten). Seither heißt es in der Causa "bitte warten". Wie lange, das könne man laut Umweltanwältin Ute Pöllinger derzeit nicht sagen.