Die Bund-Länder-Vereinbarung für den Ausbau der Kinderbetreuung wurde Ende 2018 vom Nationalrat einstimmig beschlossen. Eingeführt wurde damit auch ein Kopftuchverbot in den elementaren Bildungseinrichtungen. Wegen der unterschiedlichen Kompetenzen kann die Bundesregierung ein solches Verbot an Volksschulen mit einfacher Mehrheit im Nationalrat beschließen, bei Kindergärten bedarf es aber des Einvernehmens mit den neun Bundesländern.