Einmal halten und parken 0–24h verboten, ausgenommen Konsulatsfahrzeuge, sechsmal halten und parken täglich 9–19 Uhr ausgenommen Einspurige, viermal parken verboten, Montag bis Freitag 6–18 Uhr ausgenommen Omnibusse samt Zusatztafel: Ausnahme zu §23 (2) StVO: Fahrzeuge (ausgenommen Omnibusse und Ladetätigkeit) dürfen trotz fehlender Bodenmarkierung schräg parken, dazu eine Hauseinfahrt, ein Behindertenparkplatz, drei weitere Parkplätze, auf denen halten und parken verboten ist, und zwar an Sa, So und Feiertagen 9–16 Uhr ausgenommen einspurige, und dann noch ein weiterer Behindertenparkplatz.

All diese Verordnungen gelten samt Schildern binnen wenigen Metern in der Grillparzerstraße, vor dem Eingang zum Margaretenbad. Anrainer Martin Gruber hat sich die Mühe gemacht, das alles nach dem Stand der jüngsten Adaptierung Ende Juli penibel genau aufzulisten, und wundert sich: „Kann man nicht eine einheitlichere Regelung schaffen, wo sich Radfahrer zurechtfinden und Autofahrer wissen, wann sie wo und wie stehen bleiben dürfen?“ Mit dem Straßenamt war er deshalb schon mehrfach in Kontakt, eine Antwort habe er durchaus bekommen, Verständnis allerdings keines.

Änderungsbedarf sieht Straßenamts-Leiter Thomas Fischer auch keinen: „Hier gibt es unterschiedlichste Bedürfnisse, die sich auch immer wieder ändern, und wir versuchen, dem so gut als möglich zu entsprechen.“ Man schaue sich die Situation aber regelmäßig an – sollte sich eine Möglichkeit für eine Vereinfachung ergeben, werde man diese gerne umsetzen.

Schilderwald: Doppelt hält besser auch bei Öffis

Doppelt hält besser an der Bushaltestelle Rohrbachfeld
Doppelt hält besser an der Bushaltestelle Rohrbachfeld © Klaus Höfler

Ein kurioser Anblick bot sich auch im Bezirk Ries: Hier wurde im Zuge der monatelangen Grabungsarbeiten entlang der Stiftingtalstraße unter anderem die Bushaltestelle Rohrbachfeld vor einigen Wochen zunächst um rund 30 Meter stadtauswärts verlegt. Darüber wurden Fahrgäste bei der ursprünglichen Haltestelle mit einem großen Hinweisschild und entsprechender Zusatzinformation informiert. Die abschließenden Asphaltierungsarbeiten haben in den letzten Tagen wiederum eine Verlegung der Ersatzhaltestelle notwendig gemacht. Sie „wanderte“ zurück an den Standort der ursprünglichen Haltestelle.

Mit rückübersiedelt wurde aber auch das Schild für die Ersatzhaltestelle – das jetzt wenige Zentimeter neben jenem der eigentlichen Haltestelle steht, die offiziell noch immer verlegt ist und wofür die Graz Linien laut Aushang „um Verständnis“ bitten.