Fast ein Jahr nach dem Urteil im Prozess um einen weststeirischen "Schenkkreis" ist das Urteil nun teilweise rechtskräftig: Die fünf Angeklagten waren vom Vorwurf des gewerbsmäßigen schweren Betrugs freigesprochen worden, wogegen die Staatsanwaltschaft berufen hatte. Der Oberste Gerichtshof gab der Berufung nicht statt. Die Strafhöhe ist noch nicht fix, hier muss das Oberlandesgericht entscheiden.