Eine geharnischte Replik setzt es von Umweltlandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) an mehrere Tier- und Naturschutzorganisationen, die vergangene Woche eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den steirischen Umweltanwalt eingebracht hatten. Wie berichtet, hatten sich die NGOs an einer Stellungnahme gestoßen, die Maximilian Lughofer zur aktuellen Wolfsverordnung der Landesregierung eingebracht hatte. Darin hatte der erst seit vergangenem Sommer amtierende Umweltanwalt unter anderem klarere Abschussregelungen für Wölfe empfohlen und die Sinnhaftigkeit von Herdenschutzmaßnahmen bezweifelt. Aus Sicht des Wiener Tierschutzvereins und anderer Organisationen ein Akt „grober Pflichtverletzungen“, zumal Lughofer auf diese Weise eine „rechtswidrige Vorgangsweise“ gutheiße.
Amesbauer, als Umweltlandesrat dienstrechtlich für die Umweltanwaltschaft zuständig, lässt die NGOs mit ihrer Beschwerde nun abblitzen. „Sofern Sie etwa keine Verstöße gegen die Einhaltung von Arbeitszeiten geltend machen, unterliegt der Umweltanwalt in der Ausübung seines Amtes keinerlei Weisungen“, heißt es im Antwortschreiben des blauen Landesrats. Ganz sicher jedenfalls bestehe fachlich „keine gesetzliche Verpflichtung der Umweltanwaltschaft zu einer von Ihnen geforderten völlig einseitigen Betrachtungsweise“, heißt es weiter. Die Eingabe der NGOs werde „an die Abteilung 13 zur Veraktung weitergeleitet“, weitere Schritte seien nicht geplant.
Beschwerde gegen Umweltanwalt als „klarer politischer Aktivismus“
Im Büro des Umweltlandesrats legt man noch nach. „Wir lassen uns bestimmt nicht von NGOs instrumentalisieren, einer weisungsfreien Stelle wie der Umweltanwaltschaft aufgrund inhaltlicher Ausführungen dienstrechtliche Konsequenzen anzudrohen bzw. diese zu prüfen“, heißt es. Und: „Offenbar können die beschwerdeführenden Stellen nicht damit umgehen, wenn ihre einseitige aktivistische Sichtweise nicht uneingeschränkt geteilt wird.“ Bei der Dienstaufsichtsbeschwerde handle es sich um „klaren politischen Aktivismus“, die Vorgehensweise sei „demokratiepolitisch bedenklich“.
Lughofer war im Vorjahr nach einem Hearing von Amesbauer als neuer Umweltanwalt nominiert worden, die langjährige und mitunter unbequem agierende Amtsvorgängerin Ute Pöllinger musste unfreiwillig den Posten räumen. Seither werden die Handlungen des neuen Umweltanwalts von vielen NGOs und der Opposition mit Skepsis beäugt. Skepsis, die durch diverse Aussagen zum Thema Wolf, Koralmkraftwerk oder zum Verlust von Berufungsrechten zusätzliche Nahrung bekommen hat.
Einfachere Abschüsse für Wolf & Co sollen kommen
In Sachen Wolf steht die eigentliche inhaltliche Konfrontation allerdings erst bevor. Die aktuelle Wolfsverordnung dient nur als Übergangsregelung, bis das steirische Prädatorenmanagement komplett neu geregelt wird. Wie berichtet, soll der Umgang mit Wölfen, Luchsen, Fischottern, Braunbären etc. komplett über das Jagdrecht (und nicht länger über das Naturschutzrecht) geregelt werden. Die Landesregierung plant wesentlich großzügigere Abschussregeln. Bei den diesbezüglichen Verhandlungen befinde man sich laut Amesbauer „in der Zielgeraden“.