Was hat das Ganze gebracht? Seit März 2024 ist die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Hinter dem sperrigen Beamtensprech verbirgt sich eine klare Rechtslage. Wer mehr als 60 km/h innerhalb von Orten oder mehr als 70 km/h außerhalb von Orten zu schnell mit dem Auto unterwegs ist, verliert seinen Pkw. Das Auto wird beschlagnahmt und letztlich versteigert.