Ein unbeaufsichtigtes Osterfeuer musste am Freitag in Liezen abgelöscht werden. Wie die Feuerwehr mitteilt, wurde man gegen 23 Uhr von der Polizei alarmiert, weil das Feuer unbeaufsichtigt in einem abgelegenen Waldstück vor sich hin brannte.

Strenge Regeln für Osterfeuer

Die Feuerwehrleute befürchteten eine Ausbreitung des Feuers auf den Wald und entschieden sich das Feuer abzulöschen. Dazu musste eine rund 250 Meter lange Löschleitung durch unwegsames Gelände verlegt werden. Nach insgesamt drei Stunden konnte der Einsatz von 18 Feuerwehrleuten der Feuerwehr Liezen mit zwei Fahrzeugen beendet werden.

Generell gelten für das Entzünden von Osterfeuern strenge Regeln. Unter anderem ein Zeitfenster von Samstag, 15 Uhr, bis Sonntag, 3 Uhr. Nur in der Landeshauptstadt Graz sind diese Feuer gänzlich verboten, in den Gemeinden des Sanierungsgebietes (Bezirke Graz-Umgebung und Leibnitz) darf pro Gemeinde in der Regel nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden.

Auf der Skiwiese Gedersberg (Gemeinde Seiersberg-Pirka) macht das beispielsweise die Landjugend. In den meisten anderen Gemeinden können auch Privatpersonen ein Osterfeuer anzünden, wenn sie das rechtzeitig im Gemeindeamt melden. Um eine Meldung vorab bittet auch die Feuerwehr, dies kann man ganz einfach über ein Online-Formular tun.

Darüber hinaus gibt die Verordnung des Landes Steiermark aus dem Jahr 2011 die Einhaltung der Sicherheitsabstände vor: Zu Energieversorgungs- und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen Gütern gelten mindestens 100 Meter; zu Gebäuden, Verkehrsflächen und anderen Objekten 50 Meter, zu Wald und Hecken 40 Meter. Bei starkem Wind darf gar kein Feuer gemacht werden bzw. muss unverzüglich wieder gelöscht werden.

Feuerwehrsprecher Thomas Meier appelliert, dass Feuer immer bis zum Schluss bewacht werden müssen. Im Fall von Liezen wurde dieser Wunsch nicht respektiert – dementsprechend handelte die Feuerwehr.