Zumindest das Wetter wird heuer nicht zum Spielverderber. Für den Karsamstag und auch die Nacht auf den Ostersonntag sind für das ganze Land recht angenehme Temperaturen und weit und breit kein Niederschlag angesagt. So können die Osterfeuer wieder als Zeichen der Auferstehung Jesu den Nachthimmel erhellen und sich die Menschen in geselligen Runden um sie scharen.
Wegen des niederschlagsarmen Winters und der damit verbundenen Brandgefahr sind die Feuerwehren aber schon vorab im Alarmzustand. Einmal mehr appellieren Landesfeuerwehrverband und Politik daher an das Verantwortungsgefühl der Bevölkerung: „Seien Sie umsichtig, beachten Sie die Witterungsbedingungen und verzichten Sie im Zweifel lieber auf das Entzünden, ehe Sie ein zu hohes Risiko eingehen!“
Regeln gelten seit 2011
Neben dem potenziellen Flur- und Waldbrandrisiko haben die Osterfeuer aber auch Auswirkungen auf die Luftqualität. Deshalb gibt es strenge Regeln, die unter anderem in der Brauchtumsfeuer-Verordnung und der Luftreinhalteverordnung, die noch auf das Jahr 2011 zurückgehen, geregelt sind. Hier sieht die FPÖ-ÖVP-Landesregierung derzeit auch keinen Handlungsbedarf, analog zum „Luft-Hunderter“ auf Autobahnen diese Verordnungen zugunsten der Brauchtumspflege aufzuweichen.
Für das Entzünden der Osterfeuer gibt es demnach generell ein Zeitfenster von Samstag, 15 Uhr, bis Sonntag, 3 Uhr. Nur in der Landeshauptstadt Graz sind diese Feuer gänzlich verboten, in den Gemeinden des Sanierungsgebietes (Bezirke Graz-Umgebung und Leibnitz) darf pro Gemeinde in der Regel nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden. Auf der Skiwiese Gedersberg (Gemeinde Seiersberg-Pirka) macht das beispielsweise die Landjugend. In den meisten anderen Gemeinden können auch Privatpersonen ein Osterfeuer anzünden, wenn sie das rechtzeitig im Gemeindeamt melden.
Um eine Meldung vorab bittet auch die Feuerwehr, dies kann man ganz einfach über ein Online-Formular tun. „Hier geht es vor allem darum, Fehlalarme zu vermeiden“, erklärt Thomas Meier vom Landesfeuerwehrverband. Im Vorjahr machten immerhin rund 970 Personen bzw. Vereine von dieser Möglichkeit Gebrauch. Ebenso wichtig: „Bitte das Feuer bis zum Schluss beaufsichtigen!“, appelliert Meier.
Mindestens 40 Meter zum Wald
Darüber hinaus gibt die Verordnung die Einhaltung der Sicherheitsabstände vor: Zu Energieversorgungs- und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen Gütern gelten mindestens 100 Meter; zu Gebäuden, Verkehrsflächen und anderen Objekten 50 Meter, zu Wald und Hecken 40 Meter. Bei starkem Wind darf gar kein Feuer gemacht werden bzw. muss unverzüglich wieder gelöscht werden. Sollte dabei Hilfe gebraucht werden, „dann stehen wir Feuerwehren natürlich jederzeit bereit“, versichert Landesbranddirektor Reinhard Leichtfried. Der Feuerwehr-Notruf: 122.
Berg- und Naturwacht kontrolliert nur im Auftrag
Die Kontrolle, ob die Regeln eingehalten werden, obliegt grundsätzlich den Gemeinden selbst. Bei sicherheitsrelevanten Missständen wird die Polizei verständigt. Nicht zuständig für die Kontrolle der Osterfeuer ist die steirische Berg- und Naturwacht, obwohl deren Organe dies in der Vergangenheit oft als freiwillige Leistung gemacht haben. „Vielerorts beauftragen Gemeinden aber Bergwächter, diese Feuer professionell zu betreuen“, erklärt Geschäftsführerin Helga Rachl. Sehr wohl zuständig sei man, wenn die Feuer eine Gefahr für Wildtiere darstellen oder verbotene Materialien wie Autoreifen verbrannt werden. Aber auch bei argen Missständen können diese Organe nicht einfach Privatgrundstücke ohne Voranmeldung betreten.