Schnellere Verfahren, weniger Hürden für erneuerbare Energiegewinnung – das sind die offiziellen Zielsetzungen, mit denen die Landesregierung Anfang März ein Gesetzespaket auf Schiene gesetzt hat. So soll, wie berichtet, unter anderem das Recht von Umweltanwältin Ute Pöllinger gestrichen werden, Verfahren vor den Verwaltungsgerichtshof zu bringen. In der Nacht auf Donnerstag endete die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs, bereits am Mittwochvormittag waren laut Verfassungsdienst 18 Stellungnahmen zum Vorhaben eingetroffen.
Schnellere Verfahren
NGOs schießen sich auf Landespläne ein, von Wirtschaft kommt Lob
Weniger Rechte für Umweltanwältin, kürzere Beschwerdefristen für Umweltorganisationen: Gesetzespaket des Landes erntet in Begutachtung harsche Kritik von NGOs und Applaus von der Wirtschaft.
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