Schnellere Verfahren, weniger Hürden für erneuerbare Energiegewinnung – das sind die offiziellen Zielsetzungen, mit denen die Landesregierung Anfang März ein Gesetzespaket auf Schiene gesetzt hat. So soll, wie berichtet, unter anderem das Recht von Umweltanwältin Ute Pöllinger gestrichen werden, Verfahren vor den Verwaltungsgerichtshof zu bringen. In der Nacht auf Donnerstag endete die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs, bereits am Mittwochvormittag waren laut Verfassungsdienst 18 Stellungnahmen zum Vorhaben eingetroffen.