Die Mitteilung erreichte die Medien in der Semesterferienwoche, eingebettet in eine Aussendung der Landesregierung zum Bürokratieabbau: Im Zuge einer Sammelnovelle, die Genehmigungsverfahren beschleunigen soll, wird das Recht der Umweltanwaltschaft gestrichen, Verfahren vor den Verwaltungsgerichtshof zu bringen. Bei dieser Revisionsmöglichkeit, so die Begründung der zuständigen Landesräte Hannes Amesbauer (Umwelt, FPÖ) und Simone Schmiedtbauer (Energie, ÖVP), habe es sich um eine Doppelgleisigkeit gehandelt. Denn bereits jetzt sei die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Einbindung von NGOs in die Verfahren sichergestellt.