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Zweite Instanz bestätigt Freispruch von steirischer Umweltanwältin

Umweltanwältin Ute Pöllinger war rund um die steirische UVP-Causa wegen Verdachts der Falschaussage angeklagt und freigesprochen worden. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

Umweltanwältin Ute Pöllinger wurde entlastet
© LandSteiermark/Binder
Umweltanwältin Ute Pöllinger wurde entlastet
Günter Pilch
Redakteur Bundesland Steiermark / Umwelt