Die Krankenstandswelle hält in ganz Österreich weiterhin an. 304.938 Personen waren Anfang der Woche krankgemeldet, so die aktuellen Zahlen der ÖGK, allein in der Steiermark hüten im Moment 40.760 Menschen krank das Bett. Die meisten liegen mit grippalen Infekten flach, auch zahlreiche Influenza-Fälle wurden gemeldet. Was aber, wenn trotz Krankheit Alltagswege mit dem Auto erledigt werden müssen? Straßenverkehrsrechtlich ist ein Krankenstand an sich kein Kriterium für eine Fahruntauglichkeit, sagt Johann Kopinits aus der Rechtsabteilung des ARBÖ. „Es kommt immer auf den tatsächlichen Krankheitszustand an“, so der Experte.
Rechtlich sei nur festgeschrieben, dass die lenkende Person körperlich, als auch geistig dazu in der Lage sein muss, das Fahrzeug unter Kontrolle zu haben. „Gesund und krank werden nicht im Detail unterschieden“, so Kopinits.
Krank im Auto? Selbsteinschätzung ist wichtig
Aus diesem Grund sei eine strenge Selbsteinschätzung vor Fahrtantritt wichtig. „Da muss man dann auch ehrlich genug zu sich selber sein, einschätzen zu können, ob man eine Autofahrt körperlich schafft oder nicht.“ So seien ein Schnupfen und tränende Augen oft gefährlicher als Fieber, da durch Niesen der Blick und die Aufmerksamkeit von der Fahrbahn abgewendet werden oder das Sichtfeld durch Tränenflüssigkeit eingeschränkt wird. Den Hausarzt zu befragen, hält der Jurist für sinnvoll, dieser kann allerdings lediglich eine Empfehlung aussprechen. „Am Ende entscheidet die eigene Wahrnehmung.“
Wird man allerdings aufgehalten und die Polizei bewertet den körperlichen Zustand als Risiko, kann es passieren, dass die Beamten die Autoschlüssel abnehmen.
Wer krank ist, dem drohen bis zu 726 Euro Strafe
Außerdem kann es zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro kommen. Dabei wird zum Beispiel Fahren mit Übermüdung gleich gewertet, wie wenn eine Person in besonders krankem Zustand im Auto unterwegs ist: „Weil in beiden Fällen die körperliche Verfassung, zu fahren, nicht gegeben ist“, so Kopinits.
Zudem kann es passieren, dass die Versicherung aussteigt, sollte es zu einem Unfall kommen, während eine Person krank mit dem Auto unterwegs ist. „Da wird dann rekonstruiert, ob die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit in Zusammenhang mit dem Unfall steht“, so der Jurist. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.
Auto fahren bei Medikamenteneinnahme
Auch bei Medikamenteneinnahme ist Vorsicht geboten. Zwar gibt es auch dahingehend straßenverkehrsrechtlich keine klare Regelung, allerdings ist bei der Einnahme neuer Medikamente grundsätzlich eine ärztliche Empfehlung einzuholen. „Vor allem wenn ich ein Medikament noch nie genommen habe, sollte ich meinen Arzt fragen, ob ich damit fahrtauglich bin. Habe ich Medikamente schon öfter genommen und kenne ihre Wirkung auf mich, gilt wieder die eigene Einschätzung.“