Die Änderung der „SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017“ mit 17. April in der Steiermark sorgt bei manchen Pflegewohnheim-Bewohnern und deren Angehörigen für ein böses Erwachen. Denn: Erstmals seit 2017 wurde die Obergrenze des Einzelzimmerzuschlages nach oben gesetzt.