Am neuen Pflegegesetz für die Steiermark hingen viele Hoffnungen. Doch nach dem erst kürzlich präsentierten ersten Entwurf sind viele Steirerinnen und Steirer enttäuscht. Allen voran jene, deren Angehörige zu Hause gepflegt werden. Denn der Vermögensregress für die 24-Stunden-Betreuung bleibt weiterhin bestehen. Im Klartext bedeutet das, dass das Land weiterhin auf das Vermögen von pflegebedürftigen Personen zurückgreifen darf, die ihre Pflegekosten nicht durch Einkommen, Pension und Pflegegeld decken können.
Pflegegesetz
Festhalten an Vermögensregress für 24-Stunden-Betreuung sorgt für Ärger
In der stationären Pflege ist der Vermögensregress bereits 2018 gefallen. In der mobilen Pflege bleibt er trotz des neuen Pflegegesetzes bestehen.
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