Spitäler leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Betrieben im Rahmen einer (gesetzlich vorgegebenen) abgestuften Versorgungsstruktur (Standard-, Schwerpunkt-, Zentrums-/ Universitäts-spital), gewährleisten sie – in Abstimmung mit dem niedergelassenen Bereich – die für das jeweilige Krankheitsgeschehen adäquate Behandlung der PatientInnen.