Seit Jahren in Verhandlungen, stellte die Koalition nun das neue Pflege- und Betreuungsgesetz vor. Es soll Alltagsbegleitung, Hauskrankenpflege, Tagesbetreuung, Kurzzeit-, Übergangs- und die Langzeitpflege sowie Heimkontrollen unter einen Hut bringen (wir berichteten vorab). Der Entwurf ist bis 17. Mai in Begutachtung, in Kraft treten soll das Regelwerk mit 2025. Bis dahin sei auch der Bedarfs- und Entwicklungsplan für 2025 bis 2030 fertig, so Landesrat Karlheinz Kornhäusl (VP).