„Das ist gut gemeint, aber schlecht gemacht“, sagt Franz Titschenbacher, Präsident der steirischen Landwirtschaftskammer, wenn er über die EU-Waldverordnung spricht, die ab 30. Dezember von der gesamten Wertschöpfungskette Forst und Holz umgesetzt werden soll. Nach der EU-Entwaldungsverordnung müssen Unternehmen sicherstellen, dass bei der Produktion ihrer Produkte – wie Holz, Soja oder Palmöl, aber auch bei der Produktion von Rindfleisch – keine Entwaldung zugrunde liegt. Dazu müssen die Hersteller entlang der jeweiligen Lieferketten Sorgfaltspflichten übernehmen und die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherstellen.