Im neuen steirischen Jugendschutzgesetz soll auch ein Verbot von „Waffenimitaten“ Eingang finden. Konkret dürfen Kindern und Jugendlichen keine Gegenstände zugänglich gemacht werden, die „der Verherrlichung von Gewalt dienen oder in sonstiger Weise Aggression und Gewalt fördern“.
Neues Jugendschutzgesetz
Was hinter dem Verbot von „Waffenimitaten“ steckt
Gesetz konkretisiert „jugendgefährdende Gegenstände“. Dazu zählen auch Waffenimitate. Was aber ist mit Spielzeugpistolen?
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