Ein brisanter Fall von Rechtsmissbrauch schaffte es bis zum Obersten Gerichtshof: Eine Frau bezog nach dem Tod ihres ersten Gatten im Jahr 1981 Witwenpension. Im darauffolgenden Jahr heiratete sie ihren zweiten Gatten, von dem sie sich sechs Jahre später scheiden ließ. Wieder bezog sie Witwenpension – und ist wohl auf den Geschmack gekommen: Bis zum Mai 2022 heiratete sie denselben Gatten weitere elfmal und ließ sich ebenso oft wieder scheiden, obwohl die beiden die ganze Zeit in einem gemeinsamen Haushalt lebten und Haushaltstätigkeiten und wesentliche Kosten teilten.
„Bedauerlicher Einzelfall“
Steirerin ließ sich zwölfmal vom gleichen Mann scheiden
Eine Frau heiratet und lässt sich wieder scheiden – immer vom selben Mann. Doch als die Pensionsversicherung bei der zwölften Scheidung die Witwenpension verweigert, landet der skurrile Fall beim Obersten Gerichtshof. Jetzt reagiert die PVA.
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