Ein brisanter Fall von Rechtsmissbrauch schaffte es bis zum Obersten Gerichtshof: Eine Frau bezog nach dem Tod ihres ersten Gatten im Jahr 1981 Witwenpension. Im darauffolgenden Jahr heiratete sie ihren zweiten Gatten, von dem sie sich sechs Jahre später scheiden ließ. Wieder bezog sie Witwenpension – und ist wohl auf den Geschmack gekommen: Bis zum Mai 2022 heiratete sie denselben Gatten weitere elfmal und ließ sich ebenso oft wieder scheiden, obwohl die beiden die ganze Zeit in einem gemeinsamen Haushalt lebten und Haushaltstätigkeiten und wesentliche Kosten teilten.

Frau blitzte vor Gerichten ab

Nach den ersten elf Scheidungen gewährte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) der Frau immer die Witwenpension, nach jeder erneuten Heirat eine Abfertigung. Bei der zwölften Scheidung hatte die Versicherung genug und verweigerte eine erneute Gewährung der Witwenpension. Die Frau zog vor Gericht, jedoch mit wenig Erfolg: Die Vorinstanzen sahen eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts und wiesen ihr Begehren ab.

Das gefiel der Frau nicht, sie zog vor den Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte im März aber das Urteil des Erstgerichts: Da die Lebensverhältnisse der beiden seit ihrer ersten Heirat unverändert blieben, könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Ehe unheilbar zerrüttet war.

Das sagt die PVA

Von der PVA heißt es zu dem Fall auf Nachfrage der Kleinen Zeitung: „Es handelt sich bei dem vorliegenden Fall um einen bedauerlichen Einzelfall. Für gewöhnlich arbeiten die Zivilgerichte in Scheidungsverfahren sehr sorgfältig, wenn es um die Feststellung der Voraussetzungen für eine Ehescheidung geht.“