Nach dem Urteil des Obersten Sportgerichts hatte sie angekündigt, sich nicht wie vom Leichtathletik-Weltverband verlangt, einer Hormontherapie zu unterziehen. Die IAAF verpflichtet Läuferinnen mit intersexuellen Anlagen, einen Testosterongehalt von fünf Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden. Um weiterhin bei Rennen von 400 m bis zu einer Meile antreten zu können, müsste die dreifache 800-m-Weltmeisterin Caster Semenya daher ihren Testosteronwert mittels Medikamenten senken.