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Bürgermeister dürfen Tempo 30 im Orts-Gebiet bald selbst verordnen
Die Straßen-Verkehrsordnung wird geändert. Ab dem Sommer dürfen die Bürgermeister selbst Tempo 30 verordnen. Auch Radar-Geräte können dann einfacher aufgestellt werden.
© APA / Roland Schlager